Geschichtliches

Historisches



Ende des 12. Jahrhunderts begann die Entwicklung, dass Städte und Kommunen mit Stadtrechten belegt und Räte als Vertreter der Selbstverwaltung in der Stadt gebildet wurden. Die Ratsverfassung setzte sich aber erst im 13. Jahrhundert wirklich durch. In den folgenden zwei Jahrhunderten wurde der Rat somit die Verwaltungsbehörde fast aller Städte.

Die Sitze im Rat wurden zu Anfang nur von Mitgliedern der Oberschicht (meist Handelskaufleuten) besetzt, die sich nach römischem Vorbild Patrizier nannten. Diese Oberschicht übernahm unter anderem außer dem Bürgermeisteramt die niedere Gerichtsbarkeit, die Marktaufsicht und bestimmte auch die Preise und Zölle der gehandelten Waren.

Das gemeine Volk hatte keinen Einfluss, bis sich (zuerst in den größeren Städten) die Handwerker in Zünften zusammenschlossen und die Beteiligung an den Entscheidungen der Kommune forderten. Allerdings brauchte man, um sich in der Politik einsetzen zu können, Zeit und Geld, was der breiten Masse der Handwerker fehlte. So fand man häufig kleine, angesehene Zünfte wie die Goldschmiede im Stadtrat, während z. B. die Zünfte der Weber und Schneider oft als nicht ratsfähig galten.

Die meistens durch die Bürgerschaft gewählten Ratsmitglieder mussten sich an strenge Sitten und Gebote halten, die durch die allmähliche Festlegung der Rechtsstellung gefestigt wurden. Die gewählten und beeideten Ratsmitglieder mussten z. B. das Amt annehmen und die Stadtgeschäfte geheim halten (bei Verstößen wurde der Betreffende aus dem Rat ausgeschlossen). Außerdem durften die Ratsherren nicht alle städtischen Ämter bekleiden. Allerdings wuchsen mit der Zeit auch die Rechte aufgrund der Stellung der Ratsherren: die Kosten, die den Ratsmitgliedern in Ausübung ihres Amtes entstanden, waren ihnen zu ersetzen. Bestraft wurde außerdem jeder, der dem Gebot des Rates Widerstand leistete.  

Quellennachweis:   „Die Ratsherren“ von Manfred Reuter (Festschrift zum Freischießen 2000)







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